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Was im Trauerfall zu tun ist

Mit dem Tod treten Fragen in unser Leben, die man sich vorher meist nicht gestellt hat. Es müssen nun einige Dinge in die Wege geleitet werden, abhängig von dem Ort, an dem sich der Verstorbene befindet. Verstirbt ein Mensch zu Hause, ist es wichtig, ruhig zu bleiben. Sie dürfen einen Moment innehalten.

Rufen Sie dann einen Arzt. Am besten ist es, den Hausarzt des Verstorbenen zu verständigen, denn dieser kennt die Krankengeschichte. Ansonsten wählen Sie die Nummer des ärztlichen Notdienstes, Tel.: 116 117 (bundeseinheitlich). Der Arzt stellt einen Totenschein aus. Im Anschluss daran ist keine Eile geboten, Sie dürfen ruhig bei dem Verstorbenen verweilen, Zeit mit ihm verbringen, mit dem Abschied beginnen.

Verständigen Sie uns, das Beerdigungsinstitut von Treskow im Sterbefall unter Tel.: 02653 268 27 27, sobald Sie sich dazu in der Lage sehen. Wir werden von dem Moment an all unsere Empathie und Erfahrung in Ihren Dienst stellen.

Tritt der Tod in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung ein, wird der Arzt dort verständigt. Erreicht die Nachricht Sie von der Einrichtung, dürfen Sie uns anrufen.

Checkliste – was muss im Trauerfall bedacht werden

Wir haben eine Checkliste mit den wichtigsten Aufgaben zusammengestellt, die nach einem Tod zu erledigen sind. Sehr vieles davon können wir für Sie übernehmen. Von den Mitarbeitern des Beerdigungsinstituts von Treskow werden Sie ausführlich beraten.


Kurz nach Eintreten des Todes

  • Arzt verständigen, der den Tod offiziell fest- und den Totenschein ausstellt
  • Benachrichtigung des Beerdigungsinstituts von Treskow (Tel.: 02653 268 27 27)
  • Benachrichtigung der engsten Angehörigen
  • Wichtige Unterlagen zusammenstellen

Wichtige Unterlagen

  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Heiratsurkunde oder Familienbuch (bei Eheleuten)
  • Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten), Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Heiratsurkunde und Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Krankenversicherungskarte
  • Rentenversicherungsnummer(n)
  • Vorsorgeunterlagen, z. B.
  • Bestattungsvorsorgevertrag
  • Sterbegeldversicherung
  • Lebensversicherungspolice
  • Graburkunde

Innerhalb von 36 Stunden nach dem Todesfall

  • Beratung mit dem Bestatter über Leistungsumfang – welche Aufgaben werden selbst übernommen?
  • Überlegungen zur Aufbahrung und Überführung
  • Auswahl/Bestimmung des Sarges, der Urne, der Totenbekleidung
  • Abmeldung des Verstorbenen beim Standesamt und der Krankenkasse
  • Pfarramt benachrichtigen, falls kirchlicher Beistand und/oder Gottesdienst erwünscht ist
  • Arbeitgeber des Verstorbenen verständigen
  • Bekannte und Verwandte kontaktieren

Vor der Trauerfeier

  • Bestattungsform bestimmen
  • Friedhof und Grab auswählen und Grabnutzungsrechte erwerben
  • Genehmigung des Krematoriums einholen (bei Feuerbestattungen)
  • Trauerfeier planen
  • Terminabsprache und Trauergespräch mit dem Pfarrer oder Trauerredner
  • Aufsetzen einer Todesanzeige und Versenden der Trauerkarten
  • Grabschmuck beim Floristen bestellen
  • Café für den Beerdigungskaffee reservieren

Nach der Beerdigung

  • Danksagungskarten verschicken
  • Verträge, Mitgliedschaften kündigen – auch digital
  • Abmelden bei Versicherungen, Rentenkasse, etc.
  • Erbschein beim Nachlassgericht beantragen
  • Grabpflege organisieren
  • Steinmetz beauftragen
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